Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BMonV)
- Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BMonV)
⇡ Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF); Sitz in Offenbach a.M. Errichtet durch Gesetz vom 8.8.1951 (BGBl I 491).
- Aufgabe: Verwaltung des ⇡ Branntweinmonopols nach Maßgabe des Gesetzes über das Branntweinmonopol vom 8.4.1922 und der Branntweinmonopolverordnung vom 20.2.1998 (BGBl I 383).
Lexikon der Economics.
2013.
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